Eine DDoS-Attacke zeigst du bei der Polizei an, als Unternehmen am besten über die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) deines Landeskriminalamts, privat auch über die Online-Wache. Der Angriff ist meist Computersabotage nach § 303b StGB. Stelle zusätzlich ausdrücklich Strafantrag. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen müssen erhebliche Vorfälle außerdem binnen 24 Stunden beim BSI melden.
Die meisten Betroffenen zeigen einen DDoS-Angriff nicht an. Die Seite läuft wieder, der Täter sitzt vermutlich im Ausland, und die Polizei wird ja doch nichts finden. Das ist verständlich, aber oft falsch gedacht. Angriffswellen treffen selten nur ein Ziel, und erst die Summe der Anzeigen gibt Ermittlern etwas in die Hand. Dazu kommt ein praktischer Grund: Versicherer, Banken und Großkunden fragen nach einem Aktenzeichen.
Ist DDoS strafbar? § 303b StGB in Kürze
Ein DDoS-Angriff erfüllt in aller Regel den Tatbestand der Computersabotage nach § 303b StGB. Abs. 1 Nr. 2 erfasst ausdrücklich, wer Daten „in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt“ und dadurch eine Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung erheblich stört. Genau das passiert bei einer Flut von Anfragen.
| Absatz | Fall | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Abs. 1 | Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung für einen anderen | bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
| Abs. 2 | für einen fremden Betrieb, ein Unternehmen oder eine Behörde | bis 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Abs. 3 | Versuch | strafbar |
| Abs. 4 | besonders schwerer Fall (z. B. Vermögensverlust großen Ausmaßes, gewerbsmäßig oder als Bande, Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigt) | 6 Monate bis 10 Jahre |
Wichtig für dich als Opfer ist § 303c StGB. Danach wird Computersabotage nach den Absätzen 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, außer die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse. Eine Anzeige allein ist also nicht automatisch ein Strafantrag. Sag oder schreib ausdrücklich: „Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.“ Die Antragsfrist beträgt nach § 77b StGB drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem du von Tat und Täter weißt.
Kommt eine Erpressung dazu („Zahle in Bitcoin, sonst geht es weiter“), stehen weitere Delikte im Raum. Die Einordnung überlässt du der Polizei. Bei hohen Schäden oder zivilrechtlichen Forderungen lohnt ein kurzer Termin bei einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht.
Beweise sichern, bevor die Logs rotieren
Logrotation ist der größte Feind einer Anzeige. Auf vielen Servern löscht logrotate nach sieben oder vierzehn Tagen, und bei hoher Last werden Logs noch schneller voll. Sichere deshalb während oder direkt nach dem Angriff.
Checkliste:
- Webserver-Logs (Access und Error) für den gesamten Angriffszeitraum plus eine Stunde davor
- Firewall- und fail2ban-Logs
- Exporte aus CDN oder WAF (bei Cloudflare: Security Events und Analytics als Screenshot oder CSV)
- Traffic-Grafiken des Hosters oder aus dem eigenen Monitoring
- Ticketnummern und Mails deines Hosters oder Upstream-Providers
- Erpressernachrichten mit vollständigem Header, unverändert
- Liste der Ausfallzeiten mit Uhrzeit und Zeitzone
- Erste Schadensschätzung (siehe unten)
Damit später niemand an der Echtheit zweifelt, packst du die Dateien zusammen und bildest Prüfsummen:
mkdir -p ~/beweise-ddos-2026-10-18
cp /var/log/nginx/access.log* /var/log/nginx/error.log* ~/beweise-ddos-2026-10-18/
journalctl --since "2026-10-18 09:00" --until "2026-10-18 14:00" > ~/beweise-ddos-2026-10-18/journal.txt
cd ~/beweise-ddos-2026-10-18 && sha256sum * > SHA256SUMS
Notiere, ob die Server-Uhr in UTC oder Europe/Berlin läuft. Ein Versatz von einer oder zwei Stunden zwischen deinen Logs und denen des Providers sorgt sonst für unnötige Rückfragen.
Erpressermails exportierst du in deinem Mailprogramm als .eml-Datei. Weiterleiten reicht nicht, weil dabei die ursprünglichen Header verloren gehen. Antworte nicht, auch nicht zum Hinhalten.
Wo du einen DDoS anzeigst: Polizei, Online-Wache, ZAC
Für Unternehmen gibt es in jedem Bundesland eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), angesiedelt beim Landeskriminalamt. Die ZAC ist der direkte Draht zu Ermittlern, die solche Fälle kennen. Kontaktdaten findest du auf der Seite deines LKA. Ein Anruf vorab klärt, welche Unterlagen sie brauchen und in welchem Format.
Privatpersonen und kleine Betriebe können die Online-Wache ihres Bundeslandes nutzen oder zur örtlichen Dienststelle gehen. Bei laufender Erpressung mit Frist ist der Notruf nicht falsch, im Normalfall reicht die Online-Anzeige.
In die Anzeige gehören:
- Zeitraum des Angriffs mit Zeitzone
- Betroffene Domains, IP-Adressen und Dienste
- Art der Auswirkung (Seite nicht erreichbar, Shop ohne Bestellungen, Mail ausgefallen)
- Was du über Quellen weißt (Top-IPs, ASNs, Länder aus den Logs)
- Erpressernachrichten, falls vorhanden
- Geschätzter Schaden
- Der ausdrückliche Strafantrag
Erwarte keine schnelle Täterermittlung. Rechne aber damit, dass du für Rückfragen erreichbar sein musst und dass die Polizei Logs im Original sehen will.
BSI-Meldung: Pflicht für wichtige Einrichtungen
Seit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 regelt § 32 BSIG die Meldepflichten. Sie gelten für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, wenn ein erheblicher Sicherheitsvorfall vorliegt. Gemeldet wird an die gemeinsame Meldestelle von BSI und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
| Meldung | Frist | Inhalt |
|---|---|---|
| Frühe Erstmeldung | unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis | Verdacht auf böswillige Handlung, mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen |
| Meldung | spätestens 72 Stunden nach Kenntnis | Bestätigung, erste Bewertung von Schwere und Auswirkungen |
| Zwischenmeldung | nur auf Ersuchen des BSI | Statusupdates |
| Abschlussmeldung | spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung | Ursache, Bedrohungsart, Abhilfemaßnahmen; läuft der Vorfall noch: Fortschrittsmeldung |
Betreiber kritischer Anlagen müssen zusätzlich Angaben zur betroffenen Anlage und zur kritischen Dienstleistung machen. Ob dein Unternehmen betroffen ist, hängt von Sektor und Größe ab. Das solltest du vor dem Ernstfall geklärt haben, nicht in der 23. Stunde.
Für alle anderen gilt: Eine freiwillige Meldung an das BSI ist möglich und hilft dem Lagebild. Sie ersetzt keine Anzeige bei der Polizei. Das sind zwei getrennte Wege.
DDoS-Erpressung: nicht zahlen, dokumentieren
Erpresserische DDoS-Kampagnen folgen oft einem Muster: kurzer Demonstrationsangriff, dann eine Mail mit Frist und Wallet-Adresse. Manchmal kommt nach der Frist gar nichts mehr, weil der Absender nur Angst verkaufen wollte.
Zahle nicht. Wer zahlt, finanziert die nächste Kampagne und landet auf Listen zahlungswilliger Ziele. Nutze die Frist stattdessen, um Schutz vor die Seite zu bringen, etwa DDoS-Schutz mit Cloudflare oder die Filterung deines Hosters. Die technische Reihenfolge der Sofortmaßnahmen steht unter DDoS-Attacke: was tun.
Den Schaden für Anzeige und Versicherung beziffern
Die Polizei fragt nach dem Schaden, Versicherer sowieso. Eine nachvollziehbare Rechnung aus entgangenem Umsatz, Personalstunden und Zusatzkosten wirkt glaubwürdiger als eine runde Summe. Wie du sie aufstellst, zeigt der Artikel DDoS-Schaden und Kosten. Für die technische Beschreibung hilft dir die Einordnung aus DDoS-Attacke erkennen.
Nach der Anzeige: Domain und DNS absichern
Wer einmal Ziel war, wird oft wieder angegriffen. Prüfe nach dem Vorfall nicht nur den Webserver, sondern auch die Domain: Ist der Registrar-Lock aktiv, ist DNSSEC eingerichtet, haben nur die richtigen Personen Zugang zum Registrar-Konto? Die Ratgeber von betadomain zur Domain-Sicherheit gehen diese Punkte durch. Bei betadomain kannst du eine .de-Domain mit DNSSEC verwalten, die Nameserver selbst setzen und zum festen Jahrespreis verlängern, die Konditionen stehen in der Preisübersicht.
Schritt für Schritt
- Beweise während des Angriffs sichernAccess- und Error-Logs, Firewall-Logs, Traffic-Grafiken und Provider-Meldungen mit Zeitstempel und Zeitzone kopieren und Prüfsummen bilden.
- Erpressernachrichten unverändert aufbewahrenMails mit vollständigem Header als .eml exportieren, Chat-Nachrichten mit Screenshot und Export sichern, nicht antworten.
- Zuständige Stelle wählenAls Unternehmen die ZAC des Landeskriminalamts kontaktieren, als Privatperson die Online-Wache deines Bundeslands oder die örtliche Dienststelle.
- Anzeige und Strafantrag stellenDen Sachverhalt mit Zeitraum, betroffenen Systemen und Schaden schildern und ausdrücklich Strafantrag stellen, Aktenzeichen notieren.
- Meldepflicht prüfenKlären, ob dein Unternehmen unter das BSIG fällt. Wenn ja: frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.
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Häufige Fragen
Lohnt sich eine Anzeige, wenn der Täter unbekannt ist?
Ja. Viele DDoS-Kampagnen laufen gegen mehrere Ziele gleichzeitig, und Ermittler führen Anzeigen zusammen. Ohne Anzeige taucht dein Fall in keiner Ermittlung auf. Für Versicherungen und Vertragspartner ist das Aktenzeichen außerdem oft Voraussetzung.
Ist ein DDoS-Angriff in Deutschland strafbar?
In der Regel ja, als Computersabotage nach § 303b StGB. Wer Daten in der Absicht übermittelt, einem anderen Nachteil zuzufügen, und dadurch eine wesentliche Datenverarbeitung erheblich stört, riskiert bis zu drei Jahre, bei Unternehmen oder Behörden bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Schon der Versuch ist strafbar.
Soll ich bei einer DDoS-Erpressung zahlen?
Meine klare Empfehlung: nein. Eine Zahlung finanziert die nächste Runde und markiert dich als zahlungswillig, eine Garantie auf Ruhe gibt es nicht. Sichere die Erpressernachricht mit vollständigem Header und gib sie der Polizei.
Muss jedes Unternehmen einen DDoS beim BSI melden?
Nein. Die Pflicht nach § 32 BSIG trifft wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie Betreiber kritischer Anlagen bei erheblichen Sicherheitsvorfällen. Andere Unternehmen können freiwillig melden, was dem BSI hilft, das Lagebild zu vervollständigen.